Irrtum vom Amt

Noch immer werden Windräder der Megawattklasse mit Kleinwindenergieanlagen in einen Topf geworfen. Allein schon, dass Kleinwindanlagen nicht raumbedeutsam sind, führt jedoch zu einer völlig anderen baurechtlichen Situation. Das Baurecht für Großwindanlagen ist hier nicht anwendbar.

Erstaunlich lange können Beamte aus den Bauämtern mit Vorurteilen und Bequemlichkeit jegliche Entwicklung auf dem Gebiet der Kleinwindenergie blockieren. Wohl aus Unkenntnis der Beamten und Angestellten in den Bauämtern oder als Schutzschild, um sich nicht mit der Thematik auseinandersetzen zu müssen wird hier jedoch kein Unterschied gemacht. Auch mag es der persönliche Schutz vor rechtlich falschen Entscheidungen  zur Genehmigung von Kleinwindanlagen sein oder die unklare Situation und fehlende Richtlinien.

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