Kleinwindanlagen: Online-Workshop am 9. November 2022 von 10:00 bis 14:00 Uhr

Kleinwindturbine ws 3.5 auf Rohrmast zur Eigenversorgung

Der Bundesverband Kleinwindanlagen BVKW e. V. lädt am 9.11.2022 von 10:00 bis 14:00 Uhr zu einem Online-Workshop ein, bei dem Sie sich mit Expertinnen und Experten der Kleinwindbranche austauschen können.

Das Programm:

9:45 – 10:00 UhrEinwahl in den OnlineWorkshop
 10:00 – 10:15 UhrEröffnung des 2. OnlineWorkshop
 10:15 – 11:30 UhrAuswirkungen des „Wind an Landgesetzes“ für Kleinwindanlagen
 11:30 – 12:00 UhrDiskussion und Fragerunde
12:00 – 12:30 UhrPause
12:30 – 13:30 UhrWie plane ich eine Eigenenergieversorgung?
13:30 – 14:00 UhrDiskussion und Fragerunde

Interessenten melden sich auf der Website des Verbandes an >>>

Der Einwahllink wird nach der Anmeldung zugesand.

Baurecht – Genehmigungsfreiheit von Kleinwindkraftanlagen

Kleinwindturbine ws 3.5 auf Rohrmast zur Eigenversorgung

In Deutschland ist die Genehmigung von Kleinwindrädern Ländersache. Hier greift also das Landesbauordnungsrecht der einzelnen Bundesländer. So unterschiedlich fallen auch die Bedingungen und Kriterien für das Baugenehmigungrecht bei Kleinwindanlagen aus. Kleinwindkraftanlagen dürfen nicht höher als 50 Meter, in manchen Bundesländern nicht höher als 30 m sein. Windturbinen dieser Größe gelten als nicht regional bedeutsam. Sie fallen daher auch nicht wie große Windkraftanlagen unter das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Nun hat auch das Land Mecklenburg-Vorpommern Kleinwindräder vom Verfahren der Baugenehmigung freigestellt.

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Bauminstallation einer 5 kW Kleinwindturbine

Die Kleinwindturbine deckt die Erzeugungslücke der Photovoltaik im Winterhalbjahr sowie in den Nachtzeiten ab. So lässt sich für einen Haushalt ganzjährig eine deutlich höhere Autarkie erreichen. Der Speicher muss ggf. nicht mehr so groß dimensionisert werden.

Ein Topmastsegment mit spezieller Baumhalterung sichert die stabile Lage der Kleinwindkraftanlage.

Neues Gebäudeenergiegesetz – mehr Möglichkeiten für Erneuerbare Energien

PV Aufdach Anlage

Bundestag hat Gebäudeenergiegesetz verabschiedet

So muss die Wärme- und Kälteversorgung anteilig mit erneuerbaren Energien gedeckt werden und gilt als erfüllt, wenn Photovoltaik mit einer Leistung von mindestens 0,02 kW/ m² Nutzungsfläche installiert ist und der Solarstrom größtenteils direkt vor Ort genutzt wird.

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Wir stellen aus – Hybrid-Energie-Turm

Messestand Windmesse Husum 2019

Vom 10.09.2019 bis 13.09.2019 sind wir für Sie auf der Windmesse in Husum vertreten.

Sie finden uns in der Halle 1, Stand 1D.14 (gefördert von der Europäischen Union)

  • Sie wollen sich Ihren Strom selbst produzieren – ohne Kohle und/oder Kernkraft –  und netzunabhängiger werden?
  • Sie betrachten, neben der Begeisterung für Erneuerbare Enegien, die Eigenstromerzeugung konsquent unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten?
  • Sie möchten für Ihr Elektroauto den Strom selbst produzieren?
  • Sie möchten den Strom Ihrer Photovoltaik sinnvoll speichern und nutzen?
  • Sie möchten Wind und Sonne kombinieren, weil Sie auch in der sonnenarmen Zeit Strom brauchen?

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Windmesse Hamburg 2018

Windmesse Hamburg 2018

Wir sind auf der Windmesse 2018 in Hamburg vom 25. bis 28.September 2018 mit einem Messestand vertreten.

Sie finden uns in der Halle A1, Stand A1.250.13

  • Sie wollen sich Ihren Strom selbst produzieren und netzunabhängiger werden?
  • Sie möchten für Ihr Elektroauto den Strom selbst produzieren?
  • Sie möchten den Strom Ihrer Photovoltaik sinnvoll speichern und nutzen?
  • Sie möchten Wind und Sonne kombinieren?

Dann sind Sie bei uns richtig. Schauen Sie bei uns vorbei oder rufen Sie an: 03382 74150 – wir beraten Sie gern!