Neues Gebäudeenergiegesetz – mehr Möglichkeiten für Erneuerbare Energien

Bundestag hat Gebäudeenergiegesetz verabschiedet

So muss die Wärme- und Kälteversorgung anteilig mit erneuerbaren Energien gedeckt werden und gilt als erfüllt, wenn Photovoltaik mit einer Leistung von mindestens 0,02 kW/ m² Nutzungsfläche installiert ist und der Solarstrom größtenteils direkt vor Ort genutzt wird.

Solarstrom senkt Primärenergiebedarf

Die Installation einer Ökostromanlage senkt die ermittelten jährlichen Primärenergiebedarf des Gebäudes pro anrechenbar installierter kW Leistung

  • Ohne Speicher um 150 kWh
  • Mit Speicher um 200 kWh

Dazu kommt noch, dass ab einer Anlagengröße von 0,02 Kilowatt pro Quadratmeter Gebäudenutzungsfläche noch das 0,7fache des jährlichen Endenergiebedarfs angerechnet werden kann.

Allerdings können maximal 20 Prozent des jährlichen Primärenergiebedarfs über eine Photovoltaikanlage angerechnet werden. Mit einem Stromspeicher steigt dieses Maximum auf 25 Prozent.

Ähnliche Regelungen gelten auch für Nichtwohngebäude. Allerdings können hier schon mit 0,01 Kilowatt Anlagenleistung pro Quadratmeter Nutzungsfläche das 0,7fache des Energiebedarfs der Anlagentechnik angerechnet werden. Mit einem Speicher kann der Architekt sogar den gesamten Energieverbrauch der Anlagentechnik – nicht nur rechnerisch – mit der Photovoltaik abdecken.