Baurecht – Genehmigungsfreiheit von Kleinwindkraftanlagen

Kleinwindturbine ws 3.5 auf Rohrmast zur Eigenversorgung

In Deutschland ist die Genehmigung von Kleinwindrädern Ländersache. Hier greift also das Landesbauordnungsrecht der einzelnen Bundesländer. So unterschiedlich fallen auch die Bedingungen und Kriterien für das Baugenehmigungrecht bei Kleinwindanlagen aus. Kleinwindkraftanlagen dürfen nicht höher als 50 Meter, in manchen Bundesländern nicht höher als 30 m sein. Windturbinen dieser Größe gelten als nicht regional bedeutsam. Sie fallen daher auch nicht wie große Windkraftanlagen unter das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Nun hat auch das Land Mecklenburg-Vorpommern Kleinwindräder vom Verfahren der Baugenehmigung freigestellt.

Bitte lesen Sie weiter >>>