Bundestag hat Gebäudeenergiegesetz verabschiedet
So muss die Wärme- und Kälteversorgung anteilig mit erneuerbaren Energien gedeckt werden und gilt als erfüllt, wenn Photovoltaik mit einer Leistung von mindestens 0,02 kW/ m² Nutzungsfläche installiert ist und der Solarstrom größtenteils direkt vor Ort genutzt wird.