Anzeigepflicht für Erneuerbare Energien

Sroka Stahlbau Kleinwindturbine VAWT auf Funkmast als EE-Hybridanlage zur autarken Stromversorgung, www.sroka.de

Für alle Betreiber von Kleinwindanlagen und PV-Anlagen gilt gemäß EEG-Gesetz die Anzeigepflicht der Inbetriebnahme der Anlage bei der Netzagentur und beim Netzbetreiber. Wer das versäumt, muss mit empfindlichen Bußgeldern und

ggf. mit der Rückzahlung von erhaltenen  Einspeisevergütungen für bereits langjährig installierte Photovoltaik-Anlagen rechnen, da die rechtmäßige Energieerzeugung in Zweifel gezogen wird. Das kann also richtig teuer werden!!!

Die Energieversorger haben eine Ihr Kampagne gestartet und gehen derzeit massiv gegen Betreiber Erneuerbarer Energien vor! Also schnell sein, alle Unterlagen zusammen sammeln, Anzeige-Formular ausfüllen und einreichen…. Viel Erfolg.