Noch immer werden Windräder der Megawattklasse mit Kleinwindenergieanlagen in einen Topf geworfen. Allein schon, dass Kleinwindanlagen nicht raumbedeutsam sind, führt jedoch zu einer völlig anderen baurechtlichen Situation. Das Baurecht für Großwindanlagen ist hier nicht anwendbar.
Erstaunlich lange können Beamte aus den Bauämtern mit Vorurteilen und Bequemlichkeit jegliche Entwicklung auf dem Gebiet der Kleinwindenergie blockieren. Wohl aus Unkenntnis der Beamten und Angestellten in den Bauämtern oder als Schutzschild, um sich nicht mit der Thematik auseinandersetzen zu müssen wird hier jedoch kein Unterschied gemacht. Auch mag es der persönliche Schutz vor rechtlich falschen Entscheidungen zur Genehmigung von Kleinwindanlagen sein oder die unklare Situation und fehlende Richtlinien.
Nicht zuletzt auch zum Schaden der Kommunen. Aber die Front der Kleinwindenergie-Gegner bröckelt jeden Tag mehr. (So wie sich Elektroautos derzeit gegen den Willen der Oel-Lobby durchsetzen.) Denn an der Kleinwindenergie führt kein Weg vorbei.
Besonders unrühmlich stellt sich dabei auch das Land Brandenburg dar, welches bei den erneuerbaren Energien als besonders fortschrittlich gelten will. Bis heute haben die Ministerien keinerlei Empfehlungen oder Richtlinien für den Umgang der Kommunen mit Bauanträgen für Kleinwindenergieanlagen auf den Weg gebracht. Dabei ist die Erstellung eines Kleinwindanlagen-Genehmigungskonzepts ganz einfach. Ein Blick in die Kleinwindkraft-Konzepte der anderen Bundesländer – das Gute übenommen, schlechte Lösungsansätze verworfen, Fachleute befragt, Bürgermeinungen eingeholt, gut gemischt und abgewogen – fertig wäre das „Rezept“.
Nicht zuletzt ist ein rechtzeitig erstelltes und „rundes“ Kleinwindkraft-Konzept die beste Grundlage für ein ausgewogenes Verhältnis der einzelnen Interessengruppen. Die Politiker müssen sich fragen lassen, ob Sie nur im Interesse Ihrer eigenen Wahlerfolge handeln oder im Interesse der Gemeinschaft ein anstehendes Thema aktiv gestalten.