Wer eine Kleinwindturbine auf seinem Grundstück aufstellen möchte, muss die baurechtlich definierten Abstandsflächen beachten
Im Land Brandenburg sind die Abstandsflächen für Windräder, so auch für Kleinwindenergieanlagen durch eine spezielle Berechnungsgrundlage besonders schwierig zu errechnen. Man muss schon ein kleines Mathe-Genie sein, um die vielen Gleichungen mit den vielen Unbekannten aus Winkeln, Masthöhe, Flügellängen und fiktivem Rotorkreis zu verstehen. So manche “ Windmühle “ im Vorgarten dürfte danach wohl nicht dem orginären Baurecht entsprechen und müßte rückgebaut werden. Hier gilt es, vor Errichtung der Windturbine einen Fachbetrieb für Kleinwindanlagen zu Rate zu ziehen, um dem teueren Rückbau der Kleinwindturbine zuvor zu kommen. Denn spätestens, wenn der Nachbar neidisch wird oder böse – es freut sich meistens der Dritte: das Bauamt.